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Schrottimmobilie – Wenn der große Traum vom Eigenheim platzt

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Den Traum vom Eigenheim träumen viele. Oftmals werden dafür nicht nur Ersparnisse geopfert, sondern auch teure Kredite aufgenommen. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Traum plötzlich ohne Vorahnung zum Beispiel durch Pfusch am Bau platzt. Doch nicht nur Pfusch am Bau, auch Verzögerungen bei der Legung von Wasserleitungen oder Stromleitungen können die Nerven sichtlich strapazieren. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn der Bauherr mit einem Mal bemerkt, dass der Kostenvoranschlag die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht deckt und der Bau wesentlich teurer ausfallen wird. Dies gilt nicht nur für Häuser, sondern auch für Wohnungen oder Geschäftsräume. 

Schnell Hilfe suchen bei Pfusch

Das Grundmauerwerk steht, die Dachisolierung läuft, doch plötzlich gibt es Probleme mit den sanitären Anlagen oder ein entscheidendes Dokument zur Bebauung eines Grundstücks fehlt? Hier lohnt sich das Einschalten eines Fachanwaltes der sich auf diese spezielle Sachlage festgelegt hat, denn in solchen Fällen ist Zeit tatsächlich bares Geld. Ein Rechtsanwalt prüft bestehende Verträge und zeigt mögliche Auswege, beispielsweise eine Rückabwicklung bei Pfusch. Bei Verdacht auf Pfusch also immer auf Nummer sicher gehen und einen Fachmann zu Rate ziehen.

Der Kauf von Schrottimmobilien

Nicht nur beim Bau eines Eigenheims kann vieles schiefgehen. Auch der Kauf eines bereits fertigen Hauses bringt so manche Tücken mit sich. Mängel wie beispielsweise Schimmel werden durch Schönheitsreparaturen verdeckt, schlechte Wasserleitungen nicht erwähnt und das marode Mauerwerk als schmuckes, historisches Bauwerk angepriesen. Ein wahres Schnäppchen ist die neue Schrottimmobilie mit viel Potenzial. Doch nach dem Einzug kommt die Ernüchterung – Wasser an der Decke, es zieht aus jeder Ritze und das Mauerwerk weist erste Risse auf. Hier gilt es: Schnell handeln. Ist erstmal die notarielle Beurkundung erfolgt, wird es schwierig sein Geld wieder zu bekommen. Doch der Bundesgerichtshof stärkt den Rücken der Käufer. Wird eine Immobilie als intakt angepriesen, Mängel bleiben aber unerwähnt, kann der Käufer darauf bestehen den Kaufvertrag inklusiver Beurkundung rückgängig zu machen und sich damit den Anspruch auf sein Geld zu sichern. Notfalls muss eine Klage auf Schadensersatz erfolgen um den Wert der Schrottimmobilie erstattet zu bekommen. Hier muss aber darauf geachtet werden, dass nur der Schaden und die anfallenden Kosten eingeklagt werden können.

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